30. Juni 2016

Masse in fahrbereitem Zustand

Masse in fahrbereitem Zustand

Welche Zuladung wird wie genau bei einem Wohnmobil berechnet:

Die Gebrauchstauglichkeit, also die Nutzungsmöglichkeit eines Wohnmobiles und eines Reisemobiles wird insbesondere über die Zuladung definiert. Je größer der Zuladungsfaktor ist, desto besser und umfangreicher kann man sein Wohnmobil und sein Reisemobil nutzen. Die Zuladung wird nach § 42 Abs. 3 StVZO zu berechnen sein: Nach dieser Vorschrift ist das Leergewicht wie folgt zu ermitteln: Es handelt sich um das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeuges ohne austauschbare Ladungsträger, wie Behälter, die dazu bestimmt und dazu geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet werden, wie Container und Wechselbehälter. Bei dem Leergewicht ist aber zu berücksichtigen ein mit bis zu 90 % gefüllter eingebauter Kraftstoffbehälter und zu 100 % gefüllte Systeme für andere Flüssigkeiten. Nicht gefüllt sein darf der Abwassertank. Aber hinzugerechnet werden dürfen die Gewichte aller in Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile, wie z.B. Ersatzräder und Ersatzbereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Vorzelt. Hinzugerechnet wird auch noch 75 Kilogramm Fahrergewicht. Zu beachten sind die Zuladungsnormen EN 1645-2 und EN 1646-2. In den Katalogen der Hersteller von Wohnmobilen ist oft nicht ersichtlich, welche Ausstattung schon bei der Masse in fahrbereitem Zustand berücksichtigt worden ist. Handelt es sich um den kleinsten Motor im Basisfahrzeug des Wohnmobils? Sind die Klimaanlage sowie die Markise und der Fahrerträger berücksichtigt? Ist die Allradausstattung mit bei der Zuladung berechnet worden bei Ihrem Wohnmobil? Es sollte rechtzeitig zu Stift und Taschenrechner gegriffen werden und dann die Sonderausstattungen gemeinsam mit dem Händler eingewogen werden. Gerade bei den Wohnmobilen in der 3,5-Tonnen-Kategorie muss man sich möglicherweise anders orientieren. Das Fahrzeug ist mangelhaft, wenn die entsprechende DIN EN 1646-2 nicht erfüllt ist. Der Hersteller muss im Handbuch folgende Angaben auf die zutreffenden Definitionen angeben.

Masse in fahrbereitem Zustand ist kein unbestimmter Rechtsbegriff.

Die technisch zulässige Gesamtmasse, also das zulässige Gesamtgewicht sowie die Masse in fahrbereitem Zustand und die Masse der Höchstzuladung sowie die Masse der Grundausstattung des Motorcaravans. Muss die konventionelle Belastung, also das Gewicht der zugelassenen Passagiere sowie die Grundausstattung also den Wasservorrat und Gasvorrat, sowie die Zusatzausstattung und die persönliche Ausrüstung angegeben.

Es bleibt jedem zu raten, sein Fahrzeug vor dem ersten Urlaub auf eine öffentliche geeichte Waage gegebenenfalls bei der DEKRA oder dem TÜV zu fahren, um dieses zunächst einmal zu wiegen. Sollte tatsächlich die Masse in fahrbereitem Zustand bzw. das zulässige Gesamtgewicht überschritten sein, so wenden Sie sich unmittelbar an einen Rechts­anwalts Ihres Vertrauens. Die Rechtsanwälte Zipper & Partner sind im Bereich Wohnmobil­recht bundesweit für Ihre Mandanten tätig.

Manfred Zipper

Rechts­anwalt