14. April 2015

Mit Wohnmobil in die Schweiz

Mit Wohnmobil in die Schweiz: Vignette oder pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)?

Jeder kennt es: für Fahrten durch die Schweiz braucht man eine Vignette. Diese darf nur am linken Rand der Frontscheibe oder hinter dem Innenrückspiegel angebracht werden.

Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5t, also für PKW, Wohnmobile und Motorräder.

Auch Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t, welche von einem vignettenpflichtigen Kraftfahrzeug gezogen werden, brauchen eine eigene Vignette.

Kraftfahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t beträgt unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe.

Diese wird nicht wie die Autobahnvignette nur auf den Autobahnen, sondern auf dem gesamten Strassennetz fällig.

Für schwere Wohnmotorwagen, das sind Wohnmobile und Wohnanhänger, wird die Schwerverkehrsabgabe nicht leistungsabhängig, sondern pauschal erhoben (pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA).

PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren. Das Wohnmobil ist also auch für die Zeit auf dem Campingplatz abgabepflichtig.

Berechnungsgrundlage bilden das Gesamtgewicht bzw. die Anhängelast des Zugfahrzeugs gemäß Fahrzeugausweis und die Abgabenperiode:

Abgabeperiode Pauschale für Wohnmobile 3,5 t +

einen Tag bis 30 aufeinander folgende Tage CHF 3,25 pro Tag

10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres CHF 32,50

einen Tag bis elf aufeinander folgende Monate CHF 58,50 pro Monat

ein Kalenderjahr CHF 650,00

Werden mit PKW Wohnwagen über 3,5 t gezogen, wird der Wohnwagen ebenfalls abgabepflichtig. Die Abgabe wird dabei nur auf den Wohnwagen erhoben. Für den PKW benötigen Sie trotzdem eine Vignette.

Die Pauschale wird direkt bei der Einreise an besetzten Grenzübergängen oder Zollstellen bezahlt.

Vor der Reise in die Schweiz sollten Sie sich also erkundigen, welche Grenzübergänge bzw. Zollstellen besetzt sind, da Sie andernfalls erst eine Zahlstelle anfahren müssen, um in die Schweiz einreisen zu können.