30. Juli 2011

Aufwendungsersatz nach Rücktritt

Promobil Leserfrage zum

Aufwendungsersatz nach Rücktritt

Unser ausgebauter Kastenwagen auf Mercedes Sprinter hat nur eine sehr geringe Zuladung von 180 Kilogramm. Eine Auflastung ist technisch leider nicht möglich. Wir möch­ten das Fahrzeug daher zurückgeben. Müssen wir für die gefahrenen 5000 Kilometer eine Vergütung zahlen? Und haben wir einen Anspruch auf Schadenersatz?

Kommt aus verschiedenen Gründen ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage, müssen Sie sich für die bereits gefah­re­nen Kilometer und die erfolgte Benutzung den sogenannten Gebrauchsvorteil anrechnen lassen. Dieser entspricht grob dem Wertverlust des Fahrzeugs.

Der promobil-Experte Rechts­anwalt Rüdiger Zipper rechnet üblicherweise mit einer Formel des Oberlandesgerichts Nürnberg. Sie multiplizieren den Kaufpreis (mit Extras) mit den gefahrenen Kilometern. Das Ergebnis teilen Sie durch die zu erwartende Gesamtkilometerleistung. Diese variiert von Fall zu Fall. Bei einem Kastenwagen, der in der Regel oft gefahren wird, können Sie 200000 bis 250000 Kilometer annehmen.

Ein Anrecht auf Schadenersatz haben Sie für tatsächliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fahrzeug. So können Sie beispielsweise Kosten für die Zulassung zurückfordern. Steuer und Versicherung sind jedoch ausgenommen. Diese hätten Sie ja auch für ein mängelfreies Fahrzeug gezahlt.

Geschrieben von Rüdiger Zipper am Samstag, 30. Juli 2011