19. Mai 2016

Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit im Wohnmobil aufgrund von Pannen

Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit im Wohnmobil aufgrund von Pannen: Kläger mietete für eine Urlaubsreise nach Südfrankreich ein Wohnmobil für die Dauer von 3 Wochen. Wegen zahlreicher Pannen brach er

die Reise in Lyon vorzeitig ab. Er hat Schadensersatz geltend gemacht. Die Kündigung des Mietvertrags über das Wohnmobil, das der Kläger angemietet hatte, war nach § 542 Abs.1 BGB wirksam. Das ihm

verschaffte Wohnmobil war von vorneherein mit einer Anzahl schwerwiegender Mängel behaftet.  Es lagen zahlreiche, in Summe auch erhebliche Mängel am Wohnmobil vor. Die ansonsten erforderliche Fristsetzung zur Abhilfe aufgrund kurzer Überlassungszeit entbehrlich. Als Schaden ersetzt verlangen kann der Kl. die gesamten Kosten, die er für Kraftstoff aufgewendet hat, um an sein Urlaubsziel zu gelangen bzw. um nach Abbruch der Reise wieder nach Hause zurückzukehren. Diese Kosten hat er nutzlos aufgewendet, da er den mit dem Mietvertrag verfolgten Zweck infolge der zahlreichen Mängel des Wohnmobils nicht zu erreichen mochte. Der Kläger hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (§ 651f Abs. 2 BGB entspr.). Der BGH hat die genannte Bestimmung auch bei einem auf die Verschaffung (allein) eines Ferienhauses gerichteten Vertrag für entsprechend anwendbar gehalten, für den hier zu beurteilenden, auf die Überlassung eines “rollenden Ferienhauses" gerichteten Vertrag kann nichts anderes gelten.

Aus dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11.03.1988 ersieht man, dass der Gedanke aus dem Miet­recht, das sich ja in erster Linie mit Immobilien beschäftigt auch für Wohnmobile herangezogen werden kann. Bei Vorliegen von schwerwiegenden, ganz erheblichen Mängeln kann der Mieter eines Wohnmobils den Mietvertrag vorzeitig beenden, in dem er den Mietvertrag über das Wohnmobil fristlos außerordentlich schriftlich kündigt. Er kann dann für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit im Wohnmobil aufgrund von Pannen Schadensersatz verlangen.

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