01. November 2016

Rückfahrkamera defekt

Wenn die Rückfahrkamera defekt ist oder wenn die Rückfahrkamera nicht nach dem neuesten Stand der Technik an dem Wohnmobil angebracht worden ist, hat man einen Anspruch auf Nachbesserung. Im Fall einer festinstallierten Rückfahrkamera besteht dieser Anspruch realistisch wohl in einem Anspruch auf Entfernung und neuer Installation. Die Rechtsanwälte Zipper & Partner haben im Jahr 2016 ein langwieriges Verfahren gegen einen Händler von La Strada geführt, das mit einem Sachverständigengutachten garniert war. Der Sachverständige hielt die Installation der Rückfahrkamera für mangelhaft. Das Gericht hielt die Art und Weise der Installierung der Rückfahrkamera ebenfalls für fehlerhaft. Die Rechtsanwälte Zipper & Partner haben sowohl der Händlerin von La Strada wie auch La Strada selbst ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches aber nicht angenommen worden ist. Denn eigentlich baut La Strada nach dem Geschmack der Mandanten - die sich ja eben für exakt dieses La Strada Wohnmobil entschieden hatten - schöne Wohnmobile. Eine mangelhafte Rückfahrkamera lag aber eben in diesem Verfahren gegen den Händler von La Strada vor:

Das Urteil gegen den Händler von La Strada wegen mangelhafter Installation der Rückfahrkamera:

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat mit Urteil vom 24.10.2016 entschieden, dass die Rückfahrkamera selbst, wenn sie funktionstüchtig ist, dann mangelhaft ist, wenn sie in ihrer konkreten Art der Montage mangelbehaftet ist. Die Kamera stellt dann einen optischen Mangel dar, wenn sie an dem im Übrigen elegant durchgestylten Wohnmobil mit offener Kabeldurchführung durch das Dach durch eine flexible Dichtmasse abgedichtet, die fest auf dem Dach aufliegt, angebracht ist. Selbst wenn eine Gummikappe darüber gestülpt ist, die möglicherweise eine Versprödung der Dichtmasse verhindern soll, diese Gummikappe aber lose auf dem Dach aufliegt, wenn die Durchbohrung auch seinerzeit dicht gewesen ist, allerdings grundsätzlich das Risiko der Versprödung des Dichtmaterials und der Undichtigkeit vorliegt, dann liegt eine mangelhafte Rückfahrkamera vor.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner konnten für den Mandanten einen Erfolg erreichen, sodass La Strada dazu verpflichtet ist, eine neue Rückfahrkamera in das Bremslicht integriert einzubauen. Denn es ist problematisch bei der Rückfahrkamera, da sich unter dem Dach Einbauteile befinden, sodass ein Wassereintritt zunächst nicht bemerkt werden kann.

Der Sachverständige und das Gericht führen aus, dass beim Rückwärtsfahren und Bremsen das unterhalt der Rückfahrkamera angebrachte rote Bremslicht darüber hinaus die Sicht über die Kamera deutlich verschlechtert. Es gibt eben auf dem Wohnmobilmarkt in die obere Bremsleuchte des Wohnmobils integrierbare Rückfahrkameras.