30. Juli 2011

Sachmangel an einem 2 Jahre alten Wohnmobil

Das OLG Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2009, Aktenzeichen 9 U 176 / 08 klargestellt, dass ein als „Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung“ verkauftes Wohnmobil nicht schon dann mangelhaft ist, wenn zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem Zeitpunkt, zu dem das Wohnmobil fertig gestellt wurde, ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren liegt.

Geschrieben von Frederick Pitz am Samstag, 30. Juli 2011