30. November 2011

Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts als Sachmangel

Grundsätzlich berechtigt das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewicht bei einem Wohnmobil zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Es fehlt an der vereinbarten Beschaffenheit des Wohnmobils im Sinne der Vorschrift des § 434 Abs.1 S.1 BGB.

In einer Entscheidung, die als Ausreißer gelten muss, hat das OLG Hamm entschieden, dass das Überschreiten des Gesamtgewichts dann nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn sich das Gewicht durch gereingeres Befüllen der Frischwassertanks und des Kraftstofftanks ausgleichen lässt. Im dortigen Fall hatten sich die Parteien beim Kauf eines Wohnmobils dahingehend geeinigt, dass dieses Wohnmobil über 4 Schlaf- und insgesamt 6 Sitzplätze verfügen soll. In diesem Fall müssen diese Schlafplätze und Sitzplätze des Wohnmobils im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts auch als solche nutzbar sein. Entscheidend ist der Fahrzeugzustand bei Gefahrübergang, also ohne das Gewicht nachträglich vom Käufer eingebauter Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände.

Das OLG Hamm meint in dem Urteil weiter: Wurde dem Käufer eines Wohnmobils vor dem Vertragsabschluss ein Verkaufsprospekt übergeben, muss sich der Verkäufer die darin gemachten Angaben zu den technischen Daten des Fahrzeugs - hier speziell zu den Punkten "Masse in fahrbereitem Zustand kg", "zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand kg" und "Zuladung" - als werbende Anpreisung i.S.d. § 434 Abs. 1 S.3 BGB zurechnen lassen.

Im vorliegenden Fall war es von ganz erheblicher Bedeutung, dass der Käufer die Zuladungsmöglichkeit durch die eigenverantwortlich getroffene Entscheidung, sein Fahrzug mit ihm sinnvoll erscheinenden Ausrüstungsgegenständen auszustatten, selbst reduziert hat.

Andererseits hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 17.06.2009, Az. 10 O 3876/08 richtigerweise klar gestellt, dass der Käufer eines Wohnmobils einen Anspruch auf Rückübertragung und Rückzahlung des Kaufpreises hat, wenn das Wohnmobil keine Zuladungskapazität aufweist, die benötigt wird, um das Wohnmobil als solches nutzen zu können.

Geschrieben von Frederick Pitz am Samstag, 30. Juli 2011