30. Juli 2011

Wohnmobil sofort urlaubsklar

Nach einer Entscheidung des Amtsgericht München vom 30.03.2009, Aktenzeichen 264 C 1007/09 gilt folgendes: Wird ein gebrauchtes Wohnmobil in einer Internetanzeige als "sofort urlaubsklar" bezeichnet, liegt keine selbstständige Garantiezusage des Verkäufers vor. Es handelt sich nur um eine eine werbliche Anpreisung.

Geschrieben von Manfred Zipper am Samstag, 30. Juli 2011