Q Logo – Das Fortbildungs­zertifikat der Bundes­rechts­anwalts­kammer (BRAK)

Die Fortbildungs­pflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitäts­sicherung der anwaltlichen Leistungen.Die Bundes­rechts­anwalts­kammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätsicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.

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