21. Oktober 2015

Wohnmobilkauf

Wohnmobilkauf: Nach einer Entscheidung des OLG Hamm gilt: Der Wohnmobilkauf eines Verstorbenen verpflichtet auch die erbende Ehefrau. Für die Nichtabnahme eines neuen Wohnmobils schuldet die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadenersatz. Diesen kann ein Wohnmobilhändler auch pauschalisiert geltend machen, sofern dies in seinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist. Dabei setze eine wirksame Pauschalierung voraus, dass sie dem Käufer die Möglichkeit offen lässt, eine geringere Schadenshöhe oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen, so das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27.08.2015 - 28 U 159/14). Käufer verunglückte bei Abholung tödlich Der Ehemann der Beklagten bestellte bei der Klägerin auf dem Caravan Salon in Düsseldorf im September 2013 ein neues Wohnmobil der französischen Herstellers Trigano vom Typ Best of Chausson zum Kaufpreis von circa 40.000 Euro. Zugleich vereinbarte er die Inzahlungnahme des von ihm genutzten Wohnmobils vom Typ Fiat/Pössel für 12.000 Euro.