Q Logo – Das Fortbildungs­zertifikat der Bundes­rechts­anwalts­kammer (BRAK)

Die Fortbildungs­pflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitäts­sicherung der anwaltlichen Leistungen.Die Bundes­rechts­anwalts­kammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätsicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.

Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmässig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundes­rechts­anwalts­kammer nachgewiesen werden.

Das Fortbildungs­zertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper

Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundes­recht­anwalts­kammer www.brak.de

Frau Rechts­anwältin Schimmel absolvierte ihr Studium der Rechts­wissen­schaften an der Universität Mannheim. Das sich anschließende Rechts­referendariat leistete sie am Oberlandesgericht Karlsruhe.

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